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Warum müssen Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellen ? |
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Gesetze, Verordnungen, Regelwerk |
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Die „Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) vom Dezember 2008 |
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Untersuchungsarten und Untersuchungsanlässe in der Arbeits- und Betriebsmedizin |
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Die „G-Untersuchungen“ sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und beziehen sich auf definierte Arbeitsplatzgefährdungen. Sie sind mit den Ziffern 1 bis 46 gekennzeichnet. |
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Berufsgenossenschaftliche Grundsatzuntersuchungen „G 1 bis G 46“ |
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Andere spezielle Untersuchungsanlaesse |